Die Bürgerinitiative hat an mehr als 15 Speditionsunternehmen, welche tagtäglich die B19 befahren, einen Brief versandt.
In dem Schreiben wurde höflich aber bestimmt auf die gesetzliche Lage über die Durchfahrtsberechtigung hingewiesen.
Das seit 2007 bestehende Verbot von Durchgangsverkehr für LKW größer 12 Tonnen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung missverständlich formuliert.
Fahrer und Speditionsunternehmen nehmen mitunter fälschlicherweise an, dass eine Durchfahrt berechtigt ist.
Mit verschiedenen Fallbeispielen wurde versucht, hier Aufklärungsarbeit zu leisten.