Peter Wagner und Michael Wild haben sich im Namen der Bürgerinitiative bei Garmin-Würzburg (ehemals Navigon), über Navigationssysteme und deren Routenführung informiert.
Hr. Herrig und Hr. Fritsche von Garmin waren sehr hilfsbereit und haben unsere zahlreichen Fragen beantwortet.
Mit großer Verwunderung mussten wir jedoch feststellen, dass die auf unserem Streckenabschnitt vorhandene Beschilderung: „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge größer 12 Tonnen“, überhaupt nicht in Navigationssystemen angezeigt wird.
Im Jahre 2006 wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, diese vorbenannte Beschilderung eingegliedert und findet seitdem auf vielen problematischen Strecken in Deutschland auch Anwendung.
Allerdings werden diese Verkehrszeichen und die zugehörigen Regelungen, weder in ganz einfachen und preisgünstigen Navigationsgeräten, noch in den teuersten Versionen mit „Truck-Zusatzsoftware“ dem Nutzer übermittelt.
Schuld sind jedoch nicht die Hersteller der Navigationsgeräte. Vielmehr werden die notwendigen Informationen von den beiden großen Lieferanten der Datensätze: „Here“ und „Teleatlas (TomTom)“, nicht in die elektronischen Karten eingespielt. Diese Datensätze und zugehörige Zusatzinformationen werden dann an Garmin, Falk, Becker,…verkauft.
Dies bedeutet, dass kein LKW-Fahrer über das Navigationssystem angezeigt bekommt, dass es sich bei unserem Streckenabschnitt um einen speziell beschilderten Bereich handelt und somit auch keine Hinweise erhält, unter welchen Gegebenheiten die Strecke befahren werden darf.
Viele Geräte zeigen unter Umständen die B19 sogar als schnellste Strecke an, wenn es auf der A7 zu zähfließenden Verkehr kommt oder der Nutzer eventuell die kürzeste Route im Navi ausgewählt hat.
Dieser Umstand erklärt ernüchternd, warum bei den ohnehin seltenen LKW-Kontrollen, die Fahrer oftmals Ihr Navigationsgerät als „Entschuldigung“ für die möglicherweise widerrechtliche Nutzung des Streckenverlaufes angegeben hatten.
Garmin hat uns weiterhin erläutert, dass es aufgrund der Vielzahl an möglichen Beschilderungen in der Praxis sehr schwierig sei, dies für den Nutzer verständlich umzusetzen. Es gibt zwar Softwarepakete, welche speziell für LKW´s verschiedene Zusatzinformationen bereithalten. Hier können aber auch nur allgemeine und eindeutige Angaben übermittelt werden. Ob die Strecke zum Beispiel für Gefahrguttransporte gesperrt ist oder ob ein LKW-Nachtfahrverbot besteht.
Da es bei unserer Beschilderung darauf ankommt, von welchem Startpunkt ein LKW losfährt, bzw. wo er seine Entladestellen hat und in Abhängigkeit hiervon die Strecke nutzen darf oder nicht, lässt sich das in der Praxis nur schwer in die Kartendatensätze mit einbetten. Leider wird dem Fahrzeugführer auch kein einfacher Hinweis auf die Beschilderung angezeigt.
Garmin selbst kann aus verschiedenen Gründen an den gekauften Datensätzen keine Veränderungen vornehmen.
Wir haben deshalb an die beiden Firmen „Here“ und „Teleatlas“ Schreiben versandt, in dem wir diesen Umstand näher hinterfragt haben.
Uns bestärkt dies in unserem Bestreben, dass die Beschilderung geändert werden muss!
Wir fordern ein „generelles Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen“ mit dem Zusatzschild: „Lieferverkehr frei“
Dies könnte erheblich einfacher in den Navigationsgeräten angezeigt werden und auch Polizeikontrollen wären leichter durchführbar.
Ausdrücklich möchten wir uns bei Hr. Herrig und Hr. Fritsche für Ihre überaus interessanten Informationen bedanken!