Mitte Juli 2016 hat die Bürgerinitiative ein Schreiben an die Dienststelle der Polizei Würzburg-Land gesandt und erneut die LKW-Problematik angesprochen.
Es kann nicht Sinn und Zweck eines „Verbotes von Durchgangsverkehr für LKW >12 Tonnen“ sein, wenn immer noch 800 Lastkraftwagen täglich durch den gesperrten Streckenbereich fahren und die A7 parallel zu unserem Streckenabschnitt verläuft.
Diese Verkehrsbeschilderung und die damit verbundene „75-km-Regelung“ ermöglicht einer gewissen Gruppe an Lastkraftwagen, die Strecke legal zu nutzen.
Allerdings hat uns die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt, dass diese Verkehrsregelung von vielen Speditionsunternehmen missverstanden oder auch wissentlich nicht eingehalten wird.
Die Vielzahl an möglichen Routenbeispielen und Entladestellen führt dazu, dass LKW-Fahrer welche zum Beispiel an den Speditionspark in Kürnach Ware an- oder auch von selbigen Ware ausliefern der Meinung sind, die gesperrte Strecke grundsätzlich nutzen zu dürfen, unabhängig davon, wohin die Fahrt zielt oder von welchem Standpunkt aus die Route nach Kürnach führt.
Folgende Fragen sind unsererseits deshalb gestellt worden:
– Gibt es Auswertungen über die Anzahl der LKW-Kontrollen und die nachgewiesenen Verkehrsverstöße? Welche Erfahrungen konnten hier von Seiten der Polizei bei Verkehrskontrollen gesammelt werden?
Sind sich die Fahrer des Verkehrsverstoßes bewusst?
– Kann die Polizeibehörde mit den LKW-Speditionen im Landkreis Kontakt aufnehmen und die rechtliche Lage für die Berechtigung zur Durchfahrt erläutern? Gerade dieser Punkt wäre sehr wichtig, da wie oben beschrieben die rechtliche Situation bei vielen Firmen nicht bekannt ist. Ein Flyer mit verschiedenen Fallbeispielen und einer ausführlichen Erklärung der rechtlichen Lage würde hier Abhilfe schaffen.
– Gibt es dienststellenübergreifend inzwischen Auswertungen, ob und in welcher Höhe die geänderte Verkehrsbeschilderung am Stadtring-Süd in Würzburg zu einer LKW-Reduzierung geführt hat. Der Stadtring-Süd und unser Streckenabschnitt stehen in direkter Beziehung zueinander.
Die Polizei hat uns daraufhin mitgeteilt, dass die Häufigkeit der LKW-Kontrollen von der allgemeinen Lage und dem täglichen Einsatzgeschehen abhängig sei.
Ebenso wurde eine Statistik dem Schreiben beigefügt, in der die LKW-Kontrollen für den Großraum-Würzburg, in Bezug auf die seit 2007 bestehenden Verbotsstrecken aufgeführt gewesen sind. Bei den benannten Zahlen handelt sich also nicht nur um unsere Strecke, sondern auch um weitere Streckenbereiche im Großraum Würzburg, welche die gleiche Beschilderung aufweisen.
Erschreckend ist aus unserer Sicht, dass jedes Jahr tendenziell weniger LKW-Kontrollen stattgefunden haben.
Jahr: LKW-Kontrollen: Mautverstöße:
2007 2156 117
2008 2072 102
2009 1864 85
2010 1012 63
2011 995 53
2012 904 54
2013 735 32
2014 807 42
2015 keine Angabe 41
2016 151 26
(laufendes Jahr)
Die Quote der jeweiligen Mautverstöße liegt bei ca. 5%. Dieser Wert erscheint uns sehr gering und aufgrund der Komplexität der Verkehrsbeschilderung und der damit verbundenen Ausnahmeregelungen können wir uns auch vorstellen, dass gegebenenfalls widerrechtlich stattgefundene Durchfahrten nicht immer von den Polizeidienstkräften richtig eingeschätzt wurden.
Mehrmals sind wir bereits Speditionsunternehmen gefolgt und konnten jedes Mal eine widerrechtliche Durchfahrt nachweisen.
Selbst wenn die illegale Durchfahrtsquote so niedrig anzusetzen ist, bleibt immer noch die Feststellung, dass die Verkehrsbeschilderung und Ihre Wirkung, aufgrund von täglichen 800 Lastkraftwagen in Frage gestellt werden muss.
Jene LKW-Fahrer, welche widerrechtlich die Strecke befuhren, hatten sich nach Polizeiangaben oftmals von Ihrem Navigationssystem leiten lassen. Deshalb werden wir dieses Thema auch gesondert behandeln und mit verschiedenen Herstellern von Navigationssystemen Kontakt aufnehmen, um die in der Software eingetragenen Beschilderungen zu hinterfragen.
Als weitere Antwort auf unsere Fragestellungen haben wir erhalten, dass die Polizei bereits im Vorfeld der Sanierungsbaumaßnahme B19, bei verschiedenen Speditionsunternehmen gewesen ist und die rechtliche Lage geschildert hat.
Die Wirkung der neuen Beschilderung für den Stadtring-Süd in Würzburg konnte nicht angegeben werden und es wurde auf die Polizeidienststelle Würzburg-Stadt verwiesen.