Viele Menschen fragen sich:
„Warum fahren täglich eigentlich so viele Schwerverkehrsfahrzeuge auf der B19 zwischen Werneck und Unterpleichfeld, wo doch die Strecke für den Durchgangsverkehr größer 12 Tonnen gesperrt ist?“
Dies hat viele Ursachen und wir haben unten die wichtigsten Gründe aufgeführt:
– Sämtlicher Schwerverkehr zwischen 3,5 und 12 Tonnen darf die Strecke ohne Einschränkungen nutzen, um parallel zur Autobahn fahrend, Kilometer, Zeit und gegebenenfalls Maut einzusparen.
Der komplette Schwerverkehr größer 12 Tonnen teilt sich in zwei Gruppen auf.
Jene, welche die Strecke aufgrund von Ausnahmeregelungen legal befahren dürfen und andere, welche die Strecke widerrechtlich befahren.
– Fahrzeugführer interpretieren die Verkehrsbeschilderung oftmals falsch, da selbige missverständlich formuliert ist.
Es gibt verschiedene Ausnahmeregelungen und so dürfen zum Beispiel Lastkraftwagen größer 12 Tonnen den gesperrten Streckenabschnitt befahren, wenn die Be- und Entladestelle innerhalb eines Radius von 75KM liegt und sich der gesperrte Streckenbereich innerhalb dieser Zone befindet.
Der größere Anteil des Schwerverkehrs darf durch diese Ausnahmeregelung die B19 im besagten Bereich legal befahren.
Es gibt leider keine Studie, wie sich der Schwerverkehr größer 12 Tonnen in regionalen (durchfahrtberechtigten) und überregionalen (nicht durchfahrtberechtigten) Schwerverkehr aufteilt.
Ein Lastkraftwagen größer 12 Tonnen, welcher zum Beispiel vom Speditionspark in Kürnach nach Bad Neustadt möchte, darf die B19 befahren, da sich die Be- und Entladestelle in einem Radius von 75KM befindet.
Der gleiche Lastkraftwagen, welcher ebenfalls in Kürnach startet, darf die gesperrte Strecke nicht befahren, wenn er zum Beispiel nach Meiningen, oder einem beliebig weiter entfernten Ort möchte.
Be- und Entladestelle liegen außerhalb eines Radius von 75KM.
Ein LKW, der von Mellrichstadt nach Würzburg möchte, darf die gesperrte Strecke der B19 befahren, da sich die Be- und Entladestelle in einem Radius von 75KM befindet.
Der gleiche LKW, welcher von Erfurt nach Würzburg möchte, darf die Strecke nicht befahren.
Be- und Entladestelle liegen außerhalb eines Radius von 75KM.
Es gibt zahlreiche leicht misszuverstehende Fallbeispiele und nur bei genauer Sachkenntnis lässt sich eine rechtskonforme Lösung bestimmen.
– Die Beschilderung: „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“, wird nicht in Navigationsgeräten angezeigt und oftmals wird der überregionale Schwerverkehr durch die betroffenen Ortschaften geroutet.
Auch wenn die Straßenverkehrsordnung und die angebrachte Beschilderung die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge größer 12 Tonnen für den überregionalen Verkehr verbietet, lassen sich viele Fahrzeugführer unbeirrt von Ihrem elektronischen Routenplaner zur Durchfahrt verleiten. Diese „Ausrede“ der Fahrzeugführer wurde uns auch von der Polizei so bestätigt.
– Fehlende Polizeikontrollen auf Durchfahrtsberechtigung.
Seit Einführung der Beschilderung im Jahr 2007, ist die Anzahl der Kotrollen stark gesunken.
Hierzu wurde im Jahre 2016 von der Polizei eine Auswertung der Kontrollzahlen veröffentlicht, welche diesen starken Rückgang bestätigt.
Hinzu kommt, dass die Fahrzeugführer durch soziale Medien wie Facebook, Whatsapp, usw. vernetzt sind und hierdurch ein schneller Informationsfluss stattfindet, falls Polizeikontrollen stattfinden.
Ebenso führen nicht alle Transportfahrzeuge Lieferpapiere mit sich, auf welchen die Be- und Entladestellen klar definiert sind.
– Bei Stauungen und zähfließenden Verkehr auf der parallel verlaufenden A7, fühlt sich oftmals der überregionale Schwerverkehr größer 12 Tonnen (Verkehr, welcher nicht unter die 75KM-Ausnahme fällt) berechtigt, die Strecke über die B19 zu nutzen, da selbige auch die offizielle Bedarfsumleitung für den Schwerverkehr ist.
Die B19 darf von dem überregionalen Verkehr jedoch nur befahren werden, wenn die Polizei die Bedarfsumleitung offiziell auch frei gegeben hat.
Häufig wird den Fahrzeugführern über das Navigationssystem oder privaten Radiosendern die B19 als Ausweichroute vorgeschlagen, obwohl die Polizei die Strecke nicht freigegeben hat.
Die Polizei arbeitet hier aus unserer Sicht auch nach der Devise:
Der Verkehr muss rollen und Kontrollen würden den Fluss nur behindern!
Gerade bei zähfliesenden Verkehr auf der A7 und nicht geöffneter Bedarfsumleitung erwarten wir von der Polizei, dass der von der Autobahn abfahrende und überregionale Schwerverkehr kontrolliert wird!
Der Schwerverkehrsanteil wird sich zwischen Unterpleichfeld und Werneck in den nächsten Jahren noch stark erhöhen.
Durch eine Verkehrsprognose, welche vom Staatsminister Joachim Herrmann im Oktober 2017 im bayerischen Landtag veröffentlicht wurde, wird eine Verdoppelung auf der B19, zwischen Unterpleichfeld und Werneck bis zum Jahr 2025 prognostiziert.
Unser Fazit:
Die Beschilderung muss abgeändert werden. Wenn an den Werktagen ca. 1000 Schwerverkehrsfahrzeuge die Strecke befahren, obwohl die A7 parallel verläuft, muss darüber nachgedacht werden, dass die aktuelle Beschilderung nicht zielführend ist.
Durch eine für die B19 geeignete Beschilderung: „Verbot für Kraftfahrzeuge größer 3,5 Tonnen mit der Zusatzbeschilderung: Lieferverkehr frei“, könnten mehrere hundert Schwerverkehrsfahrzeug pro Tag auf die A7 geführt werden.
Eine starke Reduzierung von Lärm, Luftschadstoffen und eine Abnahme der Verkehrsgefährdung wären die positiven Folgen hieraus.
Die Beschilderung wäre leicht zu kontrollieren und ließe sich auch in den Navigationsgeräten einbetten.
Hieran arbeitet die BI mit Nachdruck und ist mit verschiedenen Lokalpolitikern und Behörden im Gespräch.