Seit Januar 2007 besteht auf der B19, zwischen den Ortschaften Unterpleichfeld und Werneck, ein „Verbot von Durchgangsverkehr für Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht größer 12 Tonnen“.
Diese Regelung wurde eingeführt, da eine Vielzahl von LKW die B19 nutzen, um parallel zur Autobahn fahrend, Mautgebühren einzusparen.
Um ortsansässige Firmen wirtschaftlich nicht zu benachteiligen, gibt es die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ (15. StVOÄndV)
Hieraus geht hervor:
„Durchgangsverkehr liegt nicht vor, wenn eine Fahrt dazu dient,
- ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffenen Straße erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen (Be- und Entlader, Unternehmen mit Betriebssitz)
Diese Regelung dient der Versorgung der Bevölkerung und der Belieferung regionaler Betriebe.
Um potentielle Ausnahmegenehmigungen auf ein geringes Maß zu beschränken, wird diese Definition wie folgt interpretiert: die Festlegung „ eine(r) Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffenen Straße erschlossen wird….“ bezieht sich auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen, die in die gesperrte Straße einmünden.
Dies gilt nicht, wenn vor Erreichen der gesperrten Straße die Anschlussstelle einer Autobahn nutzbar ist. - in einem Radius von 75 km Luftlinie Güter zu befördern.
(Be- und Entladeort müssen sich in einem Umkreis von 75 km befinden).
Dies gilt auch für notwendige Leerfahrten.
Sog. Versorgungsfahrten (Tanken, Fahrerwechsel oder Fahrten zum Wohnsitz des Fahrers) sind keine Fahrten, die von den Regelungen a) und b) abgedeckt sind. Es bedarf hierzu einer Ausnahmegenehmigung, die nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden kann.“
Es wurde nun vermehrt festgestellt, dass Schwerverkehr widerrechtlich die Strecke nutzt, ohne dass einer der beiden Punkte oder eine Ausnahmegenehmigung zutrifft. Nach Rücksprache mit den zuständigen Polizeidienststellen, wird diese Problematik jedoch leider nicht im notwendigen Maße berücksichtigt und es werden fast keine Kontrollen durchgeführt.
Die Komplexität dieser Beschilderung, die vielen möglichen Fallbeispiele und die Tatsache, dass in den Navigationssystemen diese Verkehrsregelung nicht dargestellt werden kann, führt bei Fahrzeugführern häufig zu Missverständnissen und die Strecke wird wissentlich oder unwissentlich widerrechtlich befahren.
Wie auf der Karte ersichtlich, dürfte ein LKW über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, welcher zum Beispiel in Kürnach gestartet ist, die für den Durchgangsverkehr gesperrte Straße nur benutzen, wenn sich die Entladestelle in einem Radius von 75 KM um den Beladeort befindet oder eine Ausnahmegenehmigung besteht.
Bei einem Blick auf die unten angehängte Karte wird klar, warum die Lastkraftwagen oftmals die Bundesstraße als Wegstrecke nutzen.
Eine Vielzahl an LKW, welche täglich in Richtung Norden fahren, nutzen zunächst die B19 bis zur Autobahnanschlussstelle Schweinfurt-West und fahren dann auf die A71 auf.
Ein kleines Beispiel soll dies veranschaulichen:
Vom Speditionspark in Kürnach, welcher nur einige hundert Meter von der Autobahnanschlussstelle Estenfeld entfernt liegt, bis zur Anschlussstelle Schweinfurt-West ist die einfache Wegstrecke auf der A7 ca. 37 KM lang (blaue Wegstrecke).
Auf der B19 sind es lediglich 26 KM (rote Wegstrecke).
Hierbei möchten wir betonen, dass dieses Fahrverhalten für beide Fahrtrichtungen zu beobachten ist.
Wir fordern deshalb eine Änderung der Beschilderung, um den Schwerverkehr auf die parallel verlaufende A7 zu führen und nur noch jenen die Durchfahrt zu ermöglichen, welche in den vier Ortschaften Be- oder Entladen.