Tempo 30 vor dem Kindergarten

In einem Schreiben an den Bundestagsabgeordneten Paul Lehrieder, haben wir eine Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkung vor dem Kindergarten in Unterpleichfeld gefordert.
Seit der Änderung des §45 in der Straßenverkehrsordnung im Dezember 2016 ist es möglich, auch auf Bundesstraßen vor Kindergärten, Schulen, Altersheimen, usw. Tempo-30-Zonen einzurichten.

HIER ist dieser komplette Paragraph aufgeführt. Im Absatz (9), Punkt 6 ist diese Gesetzesänderung eingefügt.
Wir haben über diesen Sachverhalt auch bereits in der Vergangenheit berichtet.

Das bundesweite Verkehrsaufkommen wird auch in den kommenden Jahren weiter drastisch ansteigen.
Die Verkehrssicherheit ist durch die Sanierung der Ortsdurchfahrten von Unterpleichfeld und Bergtheim, im Gegensatz zu den Ankündigungen offizieller Stellen, leider nur geringfügig verbessert worden.
Die neu saniert durchlaufende und nicht mit Schlaglöchern versehene Asphaltschicht, wirkt nun sogar eher verkehrsverstärkend. Der Verkehr kann nun wieder ungehemmt durch die Ortschaften rollen und das tut er auch.

Zahlreiche Anwohner haben uns mitgeteilt, dass sich die Verkehrsmenge Ihrer Meinung nach erhöht hat. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten treten verstärkt Stauungen in und um die Ortschaften auf.
Die B19 wird immer auch die Ausweichstrecke für die A7 sein. Schon aus diesem Grund ist es nur sehr begrenzt möglich, die Strecke unattraktiv zu gestalten. Dies wurde uns auch mehrfach von verschiedensten offiziellen Stellen bestätigt.

LKW-Problematik ist vielfältig

Ende des vergangenen Jahres haben wir je ein Schreiben an die Polizei Würzburg-Land, dem Radiosender Antenne Bayern, sowie zwei Herstellern von Navigationssystemen gesandt. Inhaltlich hat es sich in allen Schreiben in erster Linie um den LKW-Durchgangsverkehr und die damit verbundene Problematik gehandelt.

Laut Polizeiangaben geben Fahrer von Lastkraftwagen oftmals an, durch Ihr Navigationssystem über den eigentlich gesperrten Streckenabschnitt geführt worden zu sein. Dies haben wir durch ein ausführliches Fragenpaket bei Garmin/Navigon sowie United-Navigation/Becker hinterfragt.

Beim Radiosender Antenne Bayern werden auch bei leichten Stauungen, bzw. zähfließendem Verkehr auf der A7 immer wieder Durchsagen getätigt, dass Verkehrsteilnehmer durch Verlassen der Autobahn und Befahren der B19 einige Minuten Zeit einsparen können.
Wir haben  an den Radiosender appelliert, solche Durchsagen zu überdenken und streckenabhängig anzuwenden. Sicherlich gibt es Ausweichstrecken, welche durch keine Ortschaften führen und genutzt werden können.
Hier macht aus unserer Sicht eine Durchsage auch Sinn. Wenn jedoch die Route durch ohnehin stark belastete Ortschaften führt, sollte diese Durchsage nur bei einer Komplettsperrung der Autobahn erfolgen.

In unserem Schreiben an die Polizei haben wir detailliert hinterfragt, ob die jeweiligen Polizeibeamten bei LKW-Kontrollen, die doch sehr missverständliche Gesetzeslage in Hinsicht auf das LKW-Durchfahrtsverbot kontrollieren können.
Ebenso stellt sich die Frage, ab welchen Verkehrsflüssen ein Stau auf der Bundesautobahn entstanden ist, bzw. unter welchen Kriterien Lastkraftwagen selbige verlassen und durch den eigentlich gesperrten Streckenbereich fahren dürfen.

Diese und weitere Fragen haben wir an die jeweilig betreffenden Beteiligten geschickt und um Beantwortung gebeten.

Bemautung aller Bundesstraßen

Nun ist es also beschlossen. Im Juli 2018 wird die LKW-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Somit fällt für viele Unternehmen ein Hauptgrund weg, unsere Strecke weiterhin zu nutzen.
Der finanzielle Anreiz Mautkosten einzusparen, indem nicht die Bundesautobahn, sondern die parallellaufende B19 befahren wird, hat in den vergangenen Jahren täglich ca. 800 Lastkraftwagen durch unsere Ortschaften geschleust.

Wir werden im Vorfeld alle bekannten Firmen aus dem Transportgewerbe anschreiben, den Sachverhalt ausführlich erläutern und an die Vernunft und das Verständnis appellieren.

In wie weit sich dann Unternehmen darauf einlassen, einen im Regelfall immer noch längeren Weg über die Autobahn in Kauf zu nehmen, bleibt offen und muss abgewartet werden.

Wir gehen allerdings davon aus, dass auch nach Einführung dieser Mauterweiterung, ein nicht unerheblicher Anteil an Lastkraftwagen die Bundesstraße befahren wird.

Quell- und Zielverkehr, verbesserungsbedürftige Navigationssysteme, fehlende Ortskenntnisse der LKW-Fahrer sowie die leicht misszuverstehende Verbots-Beschilderung (Verbot von Durchgangsverkehr für LKW größer 12 Tonnen) dürften hierfür unter anderem verantwortlich sein.