Die Regierung von Unterfranken hat in einer öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt, dass Streckenabschnitte der A7 zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck und dem Autobahnkreuz Biebelried, dem Planfeststellungsverfahren überführt werden.
Im Detail handelt es sich hierbei um diese Bereiche:
Der sechsstreifige Ausbau der A7 zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck und dem Autobahnkreuz Biebelried, ist im „erweiterten Bedarf mit Planungsrecht“ des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes. Somit können Planungsmaßnahmen erfolgen. Die eigentliche Realisierung des Ausbaus kann jedoch erst erfolgen, wenn das Bauvorhaben im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist.
Es ist fraglich, ob diese Hochstufung im nächsten Bundesverkehrswegeplan erfolgen wird, da deutschlandweit viele ähnliche Engstellen auf Autobahnen vorhanden sind.
Die einzelnen Phasen zur Realisierung einer solchen Baumaßnahme können Sie hier einsehen